Landesstiftungen

Die Heinrich-Böll-Stiftung arbeitet mit 16 Landesstiftungen in den Bundesländern zusammen. Diese Landesstiftungen sind für ihre Programme selber verantwortlich; allerdings erhalten sie für ihre Arbeit von der Bundesstiftung eine finanzielle Ausstattung in vertraglich festgelegter Höhe.

Zweimal im Jahr tagt die 49-köpfige Mitgliederversammlung, das oberste Beschlussfassungsorgan der Heinrich-Böll-Stiftung. Hier sind die Landesstiftungen mit je einer Person vertreten, was dazu beitragen soll, Themen und Belange aus den Regionen in die Diskussionen und Planungen einzubringen. 

In den letzten Jahren erhielt die Zusammenarbeit von Bundesstiftung und Landesstiftungen eine neue Qualität durch so genannte Verbundprojekte. Zu diesen gehörten „Sonne, Wind & Wir!“, die Veranstaltungsreihen zum „Green New Deal“ und zuletzt "Hochinklusiv - Zusammenhalt in einer vielfältigen Gesellschaft".

Die Kontakte zu den Landesstiftungen entnehmen Sie bitte der Fußzeile.